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VG Leipzig, 20.05.2009 - 1 K 1085/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Grundeigentümers zur Reinigung des auf seinem Grundstück anfallenden Schmutzwassers in einer biologischen Kläranlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79
Ladenschluss - Ausnahmebewilligung
Auszug aus VG Leipzig, 20.05.2009 - 1 K 1085/07
Aus Gründen der Prozessökonomie ist ein (erneutes) Vorverfahren entbehrlich, wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt, der in einem Vorverfahren überprüft worden ist, während des Prozesses geändert und der geänderte Bescheid zulässigerweise ( § 91 VwGO ) in den anhängigen Prozess einbezogen wird; zumindest wenn der Erstbescheid im Wesentlichen unverändert geblieben ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.9.1989, NVwZ 1990, 670 [BVerwG 21.09.1989 - BVerwG 2 C 68.86] ; Urt. v. 23.3.1982, DVBl. 1982, 692;… Rennert in: Eyermann, VwGO, 12 Aufl., § 68 Rn. 34). - BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86
Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge - …
Auszug aus VG Leipzig, 20.05.2009 - 1 K 1085/07
Aus Gründen der Prozessökonomie ist ein (erneutes) Vorverfahren entbehrlich, wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt, der in einem Vorverfahren überprüft worden ist, während des Prozesses geändert und der geänderte Bescheid zulässigerweise ( § 91 VwGO ) in den anhängigen Prozess einbezogen wird; zumindest wenn der Erstbescheid im Wesentlichen unverändert geblieben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.9.1989, NVwZ 1990, 670 [BVerwG 21.09.1989 - BVerwG 2 C 68.86] ;… Urt. v. 23.3.1982, DVBl. 1982, 692;… Rennert in: Eyermann, VwGO, 12 Aufl., § 68 Rn. 34).
- OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14
Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater …
Denn eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist auch dann gewährleistet, wenn Abwasser nicht unmittelbar nach seiner Entstehung dem Abwasserbeseitigungspflichtigen überlassen wird (…NdsOVG, Beschl. v. 12. September 2005 - 9 ME 284/04 -, juris Rn. 5), sondern seine Beseitigung bis dahin nur der effektiven Kontrolle des Abwasserbeseitigungspflichtigen unterliegt (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 20. Mai 2009 - 1 K 1085/07 -, juris Rn. 34/35).